Schnelligkeit, Präzision, Arbeitserleichterung: Für den Betriebsalltag liegen die Vorteile einer hochwertigen Kuvertiermaschine auf der Hand. Wen die einmalige Investition des Kaufpreises dennoch schmerzt, kann sich damit trösten, dass die Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen sind. Nur wie lässt sich die Kuvertiermaschine absetzen?
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Eine Kuvertiermaschine gehört steuerlich zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben. Allerdings kann der gesamte Wert nicht auf einmal abgesetzt werden, denn mit der Anschaffung wird die Kuvertiermaschine Teil Ihres Anlagevermögens.
Die Maschine ist nun einem angenommenen Wertverlust durch Abnutzung ausgesetzt. Deshalb können Sie das Gerät nicht jedes Jahr mit dem Originalkaufpreis absetzen. Der Gesetzgeber gewährt Ihnen stattdessen eine Abschreibung bzw. Absetzung für Abnutzung (AfA).
Nutzungsdauer
Der Anschaffungswert wird über eine bestimmte Nutzungsdauer auf mehrere Jahre aufgeteilt. Hierbei kommt es nicht darauf an, wie lange Sie die Maschine wirklich nutzen. Stattdessen geht man von einem festgelegten Richtwert aus.
Eine Kuvertiermaschine hat eine angenommene Nutzungsdauer von 8 Jahren. In Deutschland wird in der Regel linear abgeschrieben. Das heißt: Der Anschaffungspreis der Kuvertiermaschine wird gleichmäßig auf die 8-jährige Nutzungszeit aufgeteilt.
Beispielrechnung
Erwerben Sie beispielsweise im Januar 2021 eine Quadient-Kuvertiermaschine DS-64i für ca. 6.000 € netto, können Sie bis 2028 jährlich einen Betrag von 750€ geltend machen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Es gibt auch die Möglichkeit einer Sofortabschreibung. Die Anschaffung gilt dann als laufende Betriebsausgabe und kann im selben Jahr bereits komplett abgeschrieben werden. Dies gilt allerdings nur für Güter, die nicht mehr als 800 € netto kosten. Eine Kuvertiermaschine gehört also leider eher nicht in diese Kategorie.